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Haben Sie DAS schon mal gehört?Hier können Sie unseren Radiospot so oft und wann immer Sie möchten hören. Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch ein Unternehmen bzw. Verwerter sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?Alle Unternehmen die zum Zwecke der Selbstdarstellung, der Verkaufsförderung, des Marketings, Produktpräsentationen, etc. in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, sind abgabepflichtig. Nahezu alle Formen der Werbung gehören hierzu: Imagebroschüren, Flyer, Massenmailings, Produktwerbung, Anzeigen, Kataloge, Internetauftritt… Unter dem Begriff "Künstler" fallen nicht nur folgende Berufsgruppen:
sondern auch
Fazit: |